Philosophenweg 6 · 89231 Neu-Ulm Amtsgericht Memmingen HRB 22204

Fragen

Was am häufigsten gefragt wird

Zwei Seiten des Tisches, zwei Sorten Fragen. Oben die des Käufers, darunter die des Auftraggebers. Wo eine Antwort an einer Norm hängt, steht die Norm dabei — dann können Sie es nachlesen, statt uns zu glauben.

Kaufen

Wenn Sie kaufen wollen

Die vier Fragen, die im Insolvenzumfeld jeder gewerbliche Käufer stellt — und eine, die er stellen sollte.

Von wem kaufe ich eigentlich?

Nicht von ISKA. Verkäufer ist der Eigentümer, vertreten durch den Insolvenzverwalter; wir handeln in dessen Namen und für dessen Rechnung. Im Kaufvertrag stehen der Name des Schuldners, das Aktenzeichen und das Gericht. Der Kaufpreis fließt in die Insolvenzmasse, unsere Vergütung rechnen wir getrennt davon mit dem Auftraggeber ab.

Bekomme ich eine Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer?

Das hängt an der Position. Ist sie regelbesteuert, weist die Rechnung die Umsatzsteuer aus und Sie können Vorsteuer ziehen. Ist sie nach § 25a UStG differenzbesteuert, darf die Steuer gerade nicht ausgewiesen werden; die Rechnung trägt dann die Pflichtangabe „Gebrauchtgegenstände/Sonderregelung" nach § 14a Abs. 6 UStG, und ein Vorsteuerabzug ist daraus nicht möglich. Welcher Fall vorliegt, hängt daran, wie der Gegenstand ursprünglich eingekauft wurde, und steht deshalb schon bei der Position — nicht erst auf der Rechnung.

Gibt es Gewährleistung, und kann ich widerrufen?

Das hängt davon ab, wer kauft. Gegenüber Unternehmern verkaufen wir unter Ausschluss der Sachmängelhaftung, wie bei Verwertungsgeschäften üblich — deshalb die Gemeinschaftsbesichtigung: Sie ist kein Service, sondern Ihr Prüfungsrecht. Kaufen Sie als Verbraucher, bleiben Ihre gesetzlichen Rechte unberührt, und Sie haben zusätzlich 14 Tage Widerrufsrecht ab Erhalt der Ware. Die Rücksendung organisieren und tragen Sie; bei Fahrzeugen und Maschinen ist das der Grund, sie vorher anzusehen.

Warum stehen bei Fahrzeugen die Verbrauchswerte auf Anfrage?

Weil wir sie nur veröffentlichen, wenn sie belegt sind. Die Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung verlangt für Fahrzeuge, die öffentlich angeboten werden, Verbrauchs- und CO₂-Werte. Liegen sie uns nicht aus einer belastbaren Quelle vor, schreiben wir sie nicht hin, sondern nennen sie auf Anfrage, sobald wir sie geprüft haben. Ein geschätzter Wert wäre eine Ordnungswidrigkeit und für Sie wertlos.

Kann ich eine Position reservieren lassen?

Nein, und das hat einen Grund, der nicht bei uns liegt: Im Verwertungsverfahren ist der Verwalter zur bestmöglichen Verwertung verpflichtet. Den Zuschlag bekommt deshalb, wer zuerst verbindlich zusagt — auch am Tag des Katalogversands.

Beauftragen

Wenn Sie uns beauftragen wollen

Was Verwalter, Gläubiger und Geschäftsführer als Erstes fragen.

Sind Sie Insolvenzverwalter?

Nein. Insolvenzverwalter kann nach § 56 InsO nur eine natürliche Person sein, die das Gericht bestellt. Eine GmbH wird nicht bestellt. Wir arbeiten ausschließlich im Auftrag der dazu berufenen Person oder des Eigentümers.

Sind Sie eine Rechtsanwaltskanzlei?

Nein. Wir sind kaufmännischer Dienstleister und arbeiten in Kooperation mit Rechtsanwaltskanzleien. Rechtliche Fragen — Anfechtung, Aus- und Absonderung, Antragspflicht — beantwortet die Kanzlei, wir liefern die Zahlen dazu. Auf Wunsch stellen wir den Kontakt her.

Was behält die Masse bei der Verwertung von Sicherungsgut ein?

Nach § 170 Abs. 1 InsO werden aus dem Verwertungserlös vorweg die Kosten der Feststellung und der Verwertung entnommen: pauschal 4 Prozent für die Feststellung (§ 171 Abs. 1 InsO) und 5 Prozent für die Verwertung (§ 171 Abs. 2 Satz 1 InsO). Weichen die tatsächlichen Verwertungskosten erheblich ab, treten sie nach Satz 2 an die Stelle der Pauschale — nach oben wie nach unten. Belastet die Verwertung die Masse mit Umsatzsteuer, kommt der Steuerbetrag nach Satz 3 zusätzlich obendrauf. Auf der Seite „Für Verwalter" steht ein Rechner dafür.

Wie schnell können Sie anfangen?

Die Sichtung lässt sich in der Regel innerhalb weniger Tage einrichten. Wie schnell es danach geht, hängt vom Bestand ab und davon, wie schnell die Freigabe kommt.

Übernehmen Sie auch Abholung und Lagerung?

Ja. Beides gehört zur Verwertung dazu und wird im Auftrag mitgeregelt, weil beides Geld kostet und dieses Geld sonst am Ende in der Abrechnung als Überraschung auftaucht.

Arbeiten Sie bundesweit?

Schwerpunkt ist der süddeutsche Raum. Darüber hinaus nach Absprache — entscheidend ist, ob sich Anfahrt und Transport im Verhältnis zum erwarteten Erlös rechnen. Das sagen wir Ihnen im ersten Gespräch.

Was passiert mit dem, was sich nicht verkaufen lässt?

Es steht mit in der Abrechnung, samt Vorschlag: weiterer Vermarktungsversuch, Verwertung als Material oder geordnete Entsorgung. Entschieden wird das nicht von uns.

Weiter

Ihre Frage steht nicht dabei

Dann rufen Sie an. Wir sagen Ihnen auch, wenn wir die Falschen sind — und wen Sie stattdessen fragen sollten.